Wattbewerb

Seit dem 1. Januar 2022 misst sich auch Rheurdt beim bundesweiten Wattbewerb. Bei diesem freundschaftlichen Wettstreit zwischen Kommunen geht es darum, wer – bezogen auf den Stand vom 21. Februar 2021 – innerhalb eines Zeitraums von mehreren Jahren den größten Zuwachs an installierter Photovoltaik-Leistung (also ‚Watt‘) pro Einwohner*in vorweisen kann. Der Wattbewerb endet, wenn die erste teilnehmende Stadt es geschafft hat, ihre installierte Leistung zu verdoppeln und damit den Klimaschutz wesentlich voranzubringen.

 

Unser Bürgermeister Dirk Ketelaers freut sich über die Teilnahme der Gemeinde Rheurdt und erläutert: „Zum Erreichen der durch den Bund gesteckten Klimaziele ist ein massiver Ausbau der Versorgung mit regenerativen Energieträgern notwendig. Mit der Teilnahme am bundesweiten Wattbewerb stellt sich die Gemeinde Rheurdt der Herausforderung unter allen teilnehmenden Kommunen den größten Zuwachs der kWp-Leistung pro Einwohner zu generieren.“ Um zu zeigen, dass es Rheurdt ernst meint haben wir auch ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, das sowohl für klassische PV-Anlagen wie auch für Balkonkraftwerke zusätzliche finanzielle Anreize gibt.

 

Die Gemeinde Rheurdt geht dazu zwar mit gutem Beispiel voran, und wird sowohl das neue Feuerwehrgerätehaus wie auch das „Haus des Sports“ mit leistungsfähigen Photovoltaikanlagen ausstatten. Insbesondere möchten wir aber auch noch mehr Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vermieterinnen und Vermieter sowie Firmen, Gewerbe und landwirtschaftliche Betriebe dafür gewinnen, in Photovoltaik zu investieren und die „Sonne vom Dach zu holen“. Helfen Sie uns dabei, nicht nur Rheurdt in der jederzeit einsehbaren Rangliste des Wattbewerbs möglichst an die Spitze zu befördern, sondern auch etwas für das Klima und ihren eigenen Geldbeutel zu tun. Photovoltaik lohnt sich!

Wie können Sie teilnehmen und die Gemeinde unterstützen?

Sie haben selbst noch keine Photovoltaik Anlage auf dem Dach!? Dann wird es jetzt Zeit. Jede und Jeder, die das Ziel der Gemeinde Rheurdt unterstützen wollen, können mitmachen, in dem Sie sich eine Solaranlage aufs Dach oder auf die Garage, das Vereinsheim oder den eigenen Betrieb setzen. Sobald Ihre Anlage im sogenannten ‚Marktstammdatenregister‘ eingetragen ist zählt sie für Rheurdt. Auch Mieter können durch die sogenannten ‚Balkonkraftwerke‘ einfach auf ihrem Balkon oder einem Dach Solarstrom erzeugen und tragen so zum Erfolg der Gemeinde bei. Bei Fragen: sprechen Sie uns an!

Sie haben bereits eine Anlage und möchten noch mehr tun – kein Problem!

Seien Sie Multiplikator – sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und Freunden, weisen Sie auf den Wattbewerb und unsere Webseite hin – hier finden Sie die wichtigsten Schritte hin zu einer Photovoltaikanlage und die richtigen Ansprechpartner für eine kompetente Beratung. Wenn Sie darüber hinaus in unserer Projektgruppe mitarbeiten und ihre Erfahrungen und Ideen einbringen möchten, dann würde uns das sehr freuen. Nähere Infos gibt es beim Klimaschutzmanager.

Besuchen Sie uns auch auf unseren Social-Media-Websites.

Fragen und Antworten

Im Dezember 2022 beschlossen Bundestag und Bundesrat im Jahressteuergesetz die sogenannten „Umsatzsteuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“. Damit ist eine Reihe von außerordentlich attraktiven Änderungen verbunden:

  • Änderungen im EU-Recht haben es möglich gemacht, dass für Kauf und Installation einer PV-Anlage nun ein Nullsteuersatz angewendet werden kann. Das heißt: zum einen fällt nun für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher keine Umsatzsteuer mehr an, d.h. man erhält die die Anlage zum Nettopreis. Zum anderen entfällt die Umsatzsteuer auch auf die damit verbundenen Dienstleistungen wie Lieferung und Montage, oder Reparatur. Insgesamt ist also eine Anlage deutlich günstiger geworden.
  • Neue Betreiber*innen einer PV-Anlage fallen aus Sicht des Finanzamtes nun automatisch in die sogenannte ‚Kleinunternehmerregelung‘. Man muss zwar nach wie vor seine neue Anlage beim Finanzamt einmalig anmelden, aber danach muss nur noch ein eventueller jährlicher Einspeiseumsatz gemeldet werden, auf den aber keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch und die Einkommensteuer auf die Einnahmen aus dem PV-Strom-Verkauf entfallen ebenfalls.   All das vereinfacht – für Anlagen auf oder an Wohngebäuden bis 30 KWp – die steuerliche Behandlung einer PV-Anlage ungemein.

Zusätzlich sind schon seit Mitte 2022 die Einspeisevergütungen für ins Netz eingespeisten, selbst erzeugten Strom deutlich angehoben worden, und werden auch erst wieder ab Ende 2023 langsam sinken (halbjährlich um 1 Prozent). Das absolute Tief gab es im Juli 2022 mit 6,23 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Mittlerweile gibt es eine Wahlmöglichkeit, ob man seinen erzeugten Strom komplett ins Netz einspeisen möchte, oder auf die Vorteile eines hohen Eigenverbrauchs setzt und nur noch einen eventuellen Überschuss einspeist. Für Volleinspeisung für Anlagen bis 10 kWp wurde die Vergütung auf 13,0 Cent pro kWh erhöht, und für die Teileinspeisung bei Eigenverbrauch auf immerhin 8,2 Cent pro kWh. Also sind nicht nur die Kosten gesunken, sondern auch die Erträge durch Einspeisung haben sich spürbar verbessert.

Weitergehende Informationen gibt es im Netz, z.B. beim

Auch die Situation bei den Herstellern von Komponenten für PV-Anlagen, wie auch bei Handwerksbetrieben oder anderen Unternehmen die PV-Anlagen planen und installieren scheint sich im Vergleich zu 2022 etwas verbessert zu haben, da die Lieferketten wieder besser funktionieren und sich alle auf den Boom bei PV etwas besser einstellen konnten. Also: viele Gründe, um Rheurdt im neuen Jahr im Wattbewerb mit einer eigenen PV-Anlage voranzubringen!

 

Die Kosten hängen natürlich hauptsächlich von der Größe und Leistungsfähigkeit einer Photovoltaik-Anlage ab. Angegeben wird diese „Leistungsfähigkeit zu Spitzenzeiten“ in der elektrischen Einheit „Kilowatt peak“, kurz kWp. Die Erzeugung von Strom geschieht über sogenannte ‚Module‘, die es in mannigfaltigen Größen, Arten und Bauformen gibt.

Eine kleine Balkonanlage mit einer Leistung von 0,35 kWp aus vielleicht nur einem Modul, die einfach in die nächste Steck­dose eingestöpselt wird, gibt es schon für um die 400 Euro. Im Laufe ihres Lebens von ca. 20 Jahren wird eine solche Anlage ca. 4000 Kilowattstunden Strom erzeugen, das entspricht einem Preis von um die 10 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Eine typische PV-Anlage für das Dach eines Einfamilienhauses mit einer Leistung von 5 kWp kostet – inklusive Installation und Anschluss – 6000 bis 7000 Euro. Typischerweise hat eine solche Anlage nach ca. 10 Jahren ihre Kosten wettgemacht, bei einer Haltbarkeit von bis zu 30 Jahren.

Ein Speicher hilft dabei, auch dann den selbst erzeugten und daher günstigen Strom ver­brau­chen zu können, wenn die Sonne gerade nicht scheint. Richtig dimensioniert kann ein Spei­cher dabei helfen, die Rentabilität einer Anlage und die Unabhängigkeit vom Strom­ver­sorger zu steigern. Umfangreiche Infos gibt es z.B. bei der Verbraucherzentrale NRW. Im Jahr 2020 lagen die durchschnittlichen Kosten für einen ‚Heimspeicher‘ bei 11.000 Euro.  

Einfache Antwort: ja! Insbesondere angesichts der immer weiter steigenden Kosten für elek­trischen Strom einerseits, und der ‚Elektrifizierung‘ von immer mehr Sektoren, wie z.B. Mo­bilität (Elektroautos, E-Bikes, E-Scooter, …) oder Heizung (Wärmepumpen) andererseits.

Im Internet gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Rendite aus einer Investition in eine eigene PV-Anlage abzuschätzen, z.B.:

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch das Solarkataster NRW, in dem für jedes Gebäude in NRW die installierbare Leistung und der zu erwartende Solarertrag in kWh pro Jahr abgeschätzt worden ist. Generell gilt natürlich: je größer eine Anlage, desto geringer die Kosten pro kWp, desto lohnender aus finanzieller Sicht, und desto größer der Beitrag zum Umweltschutz bzw. gegen den Klimawandel.

Hier zwei übersichtliche Beispielrechnungen der – leider mittlerweile nicht mehr existenten – Energieagentur NRW, für die beiden Praxisfälle private bzw. gewerbliche Nutzung:

(hier geht es zur Beispeilberechung)

Weitere Beispiele für die Rentabilität von PV-Anlagen im Gewerbebereich gibt es z.B. vom Land NRW im Rahmen der Kampagne Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern.

Über zwei Maßnahmen lassen sich die Kosten von PV-Anlage und Speicher reduzieren, und damit auch die Rentabilität steigern: Förderprogramme und die korrekte steuerliche Behand­lung, z.B. in Form von Abschreibungen oder Investitionszulagen. Wesentlicher Treiber für die Rentabilität ist die Eigenverbrauchsquote, die es möglichst zu steigern gilt.

Falls nicht genug Eigenkapital für den Kauf einer Solaranlage vorhanden sein sollte, oder wenn der Wunsch nach einem möglichst einfachen und risikofreien „Rundherum-Sorglos-Paket“ besteht, dann gibt es auch die Möglichkeit eine Anlage auf dem eigenen Dach zu mieten oder zu leasen. Entsprechende Angebote gibt es z.B. von

Typischerweise kümmert sich dann der Anbieter um alle Themen wie Installation, Wartung und Betrieb, und man selbst zahlt eine monatliche Miet- oder Leasinggebühr über einen festen Zeitraum, z.B. 20 Jahre. Diese Gebühren werden aber durch die eingesparten Stromkosten mehr als wettgemacht. Da natürlich auch der Anbieter einen Gewinn erwirtschaften möchte, ist der eigene finanzielle Vorteil geringer als beim Kauf einer eigenen PV-Anlage. Ob mieten oder kaufen – einen Beitrag zum Klimaschutz leistet man in beiden Fällen!

Umfangreiche Infos zum Thema „Solaranlage mieten“ gibt es z.B. bei gruenes.haus.

Eine PV-Anlage besteht aus verschiedenen Komponenten, die sich hinsichtlich ihrer Lebensdauer durchaus unterscheiden können. Hier z.B. die Angaben, die IKEA zu ihrer „SOLSTRÅLE Photovoltaikanlage“ macht:

(siehe Bild)

Das heißt: bei regelmäßiger Wartung wird eine PV-Anlage mindestens 25-30 Jahre Strom produzieren. Da insbesondere die auf dem Dach montierten PV-Module mit der Zeit altern und in ihrer Leistungsfähigkeit nachlassen, sinkt mit der Zeit die produzierte Strommenge. Einzelne Komponenten wie z.B. die Wechselrichter, welche den von den Modulen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umformen, können auch schon mal kaputt gehen. Daher kann der Abschluss einer speziellen Photovoltaikversicherung sinnvoll sein. Solche Angebote gibt es von allen großen Versicherern. Abgedeckt werden z.B. Austausch oder Reparatur von einzelnen Komponenten, oder – sinnvoll bei größeren Anlagen – auch der dadurch verursachte Ertragsausfall.

In der Vergangenheit war der wichtigste Baustein zur Förderung von PV-Anlagen die sogenannte ‚Einspeisevergütung‘. Dies ist eine feste, vom Staat garantierte aber vom örtlichen Stromnetzbetreiber ausbezahlte Vergütung für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom. Diese Vergütung wird jedoch kontinuierlich abgesenkt wird, und reicht heute alleine nicht mehr aus, um die Investition in eine PV-Anlage zu tragen.

Hier kommt der ‚Eigenverbrauch‘ ins Spiel: da eingekaufter Strom deutlich teurer als selbst produzierter ist, lassen sich über den eigenen Verbrauch von selbst erzeugtem Strom eine Menge an Kosten sparen. Ein Stromspeicher und intelligente Haustechnik können dabei helfen.

Daher gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ­– in Form eines zinsgünstigen Darlehns und ggf. auch Tilgungszuschüssen – das Förderprogramm Erneuerbare Energien - Standard. Es gilt sowohl für die eigentliche PV-Anlage wie auch für einen eigenen Speicher. Das Angebot richtet sich unter anderem an Privat­per­so­nen, Unternehmen, Landwirte, Vereine und Genossenschaften. Einzige Bedingung: die Förderung muss beantragt und bewilligt werden, bevor die Errichtung der Anlage startet. Die Auszahlung des KfW-Kredits erfolgt über einen Finanzierungspartner wie eine Bank oder eine Sparkasse.

(Ausblick: Förderprogramm der Gemeinde Rheurdt.)

Auch manche Energieversorger unterstützen die Errichtung von PV-Anlagen. So gibt es z.B. mit enni.sonnenstrom ein Rundum-Sorglos-Paket von ENNI. Die NGW unterstützt ihre Ökostromkund*innen u.a. mit 100 Euro bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage.

Nicht zu unterschätzen ist die Möglichkeit, mit einer eigenen PV-Anlage ein Unternehmer oder eine Unternehmerin zu werden und so die Kosten für Errichtung und Betrieb einer Anlage steuerlich geltend machen zu können. Informationen dazu gibt es z.B.

Im Zweifelsfall: Lieber einen Steuerfachmann oder eine Steuerfachfrau hinzuziehen!

Im Großen und Ganzen: ja! Selbst wenn nur auf die Einspeisevergütung gesetzt wird, so sollten die Erträge reichen, um grob die Kosten zu decken, und vielleicht sogar einen minimalen Gewinn zu erzielen. Sobald der eigene Strom selbst verbraucht wird, z.B. für den Betrieb elektrischer Geräte, verbessert sich die Rendite. Und natürlich ist zu beachten: betrachtet über die Lebensdauer einer PV-Anlage werden immer mehr eigene elektrische Verbraucher hinzukommen, wie z.B. Wärmepumpe oder Elektroauto, und der Strompreis wird voraussichtlich immer weiter steigen, und damit auch die Rendite. Nähere Auskunft dazu geben die weiter oben beschriebenen Rendite-Rechner.

Eine nähere Beleuchtung dieses Themas findet sich z.B. bei gruenes.haus

Neben der Einspeisung nach EEG und dem Eigenverbrauch gibt es noch andere Möglichkeiten, den selbst erzeugten Strom loszuwerden. So ist z.B. für größere Anlagen das Modell der ‚Direktvermarktung‘ interessant, bei dem – normalerweise über einen Zwischenhändler – der selbst erzeugte Strom an der Börse zum aktuellen Börsenpreis verkauft wird. Da aktuell der Börsenpreis in manchen Fällen über der EEG-Einspeisevergütung liegt, kann das sehr lohnenswert sein. Auch sogenannte ‚Ü20‘-Anlagen, also solche die länger als 20 Jahre am Netz und daher aus der EEG-Vergütung herausgefallen sind, und die daher für ihren eingespeisten Strom den sogenannten „mengengewichteten Jahresmarktwert“ erhalten, profitieren momentan von dieser Sachlage, da dieser Marktwert aktuell (Januar 2022) höher ist als z.B. die EEG-Vergütung für neue Dachanlagen bis 10 kWp Leistung. Andererseits ist die EEG-Einspeisevergütung über 20 Jahre garantiert, der Börsenpreis natürlich nicht, und es gibt Pläne der neuen Bundesregierung, die Einspeisevergütung für neue Anlagen ggf. wieder zu erhöhen.

Eine letzte Möglichkeit besteht darin, den selbst erzeugten Strom z.B. an Mieter oder andere Personen „im unmittelbaren räumlichen Umfeld“ zu verkaufen. Auch für das Thema ‚Mieterstrom‘ plant die neue Bundesregierung Vereinfachungen bzw. Verbesserungen. Insbesondere ist das die für 2023 geplante Abschaffung der EEG-Umlage, also des kleinen Obolus für jede an einen dritten verkaufte Kilowattstunde.

Mit diesen Fragen beschäftigt sich z.B. ein detaillierter Artikel der Verbraucherzentrale NRW. Das Fazit daraus lautet:

  • Rein finanziell lohnt sich ein Batteriespeicher für Privathaushalte nicht.
  • Der wesentliche Vorteil eines Speichersystems liegt in der Steigerung des Eigenverbrauchs und des Autarkiegrads.
  • Die Speicherkapazität sollte nicht zu groß gewählt werden. 

Dies war zumindest der Stand im August 2021, in dem der Artikel geschrieben wurde. Mittlerweile sind die Strompreise jedoch stark gestiegen, und damit auch die Rentabilität eines Speichers. Für viele Nutzer von Speichern stehen jedoch andere Vorzüge im Vordergrund:

  • eine hohe Autarkie, d.h. Decken des eigenen Bedarfs mit eigenem Strom
  • damit auch eine sorgenfreie Unabhängigkeit von Strompreiserhöhungen
  • Vorantreiben der Energiewende durch das Entlasten der öffentlichen Stromnetze
  • oder schlicht der Spaß an der Technik.

Eine interessante Form der Speicherung besteht in der Kombination aus einem Elektroauto und einer eigenen Solaranlage, die das E-Auto über eine eigene Wallbox lädt. Der Strom aus öffentlichen Ladesäulen kann signifikant teuer sein als Haushaltsstrom, so dass sich mit dieser Kombination unter Umständen viel Geld sparen lässt.

Im Normallfall: nein. Grund dafür ist, dass die allermeisten PV-Anlagen an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind um überschüssigen Strom dort einspeisen können, und dass solche Anlagen selbst den Netzstrom benötigen, um zu funktionieren. Im Regelfall schaltet sich dann bei einem Stromausfall auch die PV-Anlage ab.

Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die eigene PV-Anlage mit Speicher als sogenanntes ‚Inselnetz‘ auszulegen, das sich im Bedarfsfall vom Stromnetz abkoppelt und dann völlig autark arbeitet, auch im Falle eines Stromausfalls. Günstiger werden PV-Anlagen durch eine solche Möglichkeit nicht!

Gut zu wissen: an vielen Stromspeichern gibt es eine ‚Notstromsteckdose‘, die im Falle eines Stromausfalls dazu genutzt werden kann, einzelne Verbraucher im Haus weiter zu betreiben.

Die Seite rechnerphotovoltaik.de führt dazu folgendes aus: „Die energetische Amortisation einer PV-Anlage lässt sich ungleich schwieriger bestimmen als die finanzielle. Sie gibt an, wann mehr Energie mit der Anlage erzeugt wurde, als für die Herstellung und den Transport der einzelnen Komponenten und die Installation der Gesamtanlage verbraucht wurde. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Module, lässt sich daher nur schwer eine Aussage treffen. Grobe Richtlinien gibt es aber:

  • Dünnschichtmodule – energetische Amortisation nach ca. 1,5 Jahren
  • Polykristalline Solarmodule – energetische Amortisation nach ca. 2,5 Jahren
  • Monokristalline Solarmodule – energetische Amortisation nach ca. 5 Jahren“

Insgesamt ist also die Gesamtenergiebilanz auf jeden Fall positiv. Etwas schwieriger ist die Bewertung von Stromspeichern. Die Verbraucherzentrale NRW sagt dazu „Bei allen technischen Vorteilen, die Lithium-Ionen-Batterien in Heimspeichern bieten, kommt auch immer wieder die Frage nach der Umweltverträglichkeit der Materialien – insbesondere Lithium und Kobalt – auf. In der Tat sind sowohl die Umweltauswirkungen und soziale Missstände bei der Gewinnung dieser Materialen teilweise kritisch zu bewerten. Auch vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs in E-Autos sind Verbesserungen durch strengere Produktionsgesetzgebung, verbessertes Recycling und die Forschung an Rohstoffalternativen dringend nötig und werden zum Teil schon umgesetzt.“

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis zwischen Menge an produziertem Strom einerseits, und dafür – in einer Gesamtbetrachtung aus Herstellung, Transport, Installation, Betrieb und Entsorgung – eingesetzter Menge an CO2. Wie die nebenstehende Grafik zeigt, ist dieses Verhältnis bei Photovoltaik ungeheuer vorteilhaft, und wird nur noch übertroffen bei Windenergieanlagen, die jedoch ungemein teurer und aufwendiger in Beschaffung und Betrieb sind, und daher normalerweise außerhalb der Möglichkeiten einer Privatperson.

(hier geht es zur Darstellung der Gesamtenergiebilanz)

Die Ausrichtung des Dachs bzw. der verschiedenen Dachflächen spielt auf jeden Fall eine große Rolle bei Fragen wie Rentabilität und Ertrag. Im Allgemeinen gilt: desto genauer die Anlage nach Süden ausgerichtet ist, desto höher der Ertrag. Allerdings können moderne PV-Module auch bei „diffusem Licht“ arbeiten, und damit sowohl nach Osten oder Westen ausgerichtete Dachflächen, oder sogar solche die nach Norden ausgerichtet sind wirtschaftlich machen. Dazu kommt: wenn ein hoher Eigenverbrauch angestrebt ist, dann kann eine andere Ausrichtung als „streng nach Süden“ vorteilhaft sein.

Eine umfangreiche Betrachtung zum Thema ‚Ausrichtung‘ findet sich bei gruenes.haus.

Viele der weiter oben angegebenen Ertragsrechner berücksichtigen solche Parameter wie Ausrichtung und Neigung der Dachflächen. Gleiches gilt für die im Solarkataster NRW verfügbaren Ertragsprognosen.

Tatsächlich funktionieren PV-Anlagen auch im Schatten, oder bei bewölktem Himmel. Natürlich ist dann die erzeugte Leistung sehr viel geringer, vielleicht nur noch bei 10 oder 20 Prozent der Nennleistung, als bei direkter Sonneneinstrahlung. Aber auch „diffuses Licht“ reicht schon aus, damit Strom erzeugt wird.

Darüber hinaus bieten moderne Anlage verschiedene technische ‚Kniffe‘, um die negativen Auswirkungen von Verschattung zu minimieren. Das kann einerseits direkt in den PV-Modulen über sogenannte ‚Bypass-Dioden‘ geschehen, die verschattete Teile eines Moduls einfach abschalten, oder über sogenannte ‚PV-Leistungsoptimierer‘, welche für ein bestmögliches Zusammenspiel von Wechselrichtern und Modulen sorgen. Näheres kann der PV-Installateur erklären.

Eine umfangreiche Betrachtung zum Thema ‚Verschattung‘ findet sich bei gruenes.haus.

Die einfachste Strategie für einen reibungslosen und effizienten Betrieb wäre das Vermeiden von Beschattung, z.B. durch entsprechende Platzierung der PV-Module, oder durch Eliminierung oder Verlagerung der Schattenquelle.

In der Regel reinigen die Module sich selbst, bei der Installation sollte daher unbedingt auf einen Aufstellwinkel von mindestens 10° geachtet werden damit ein Selbstreinigungseffekt auftritt.

Da der Wechselrichter in der Regel in der Nähe des Sicherungskastens angebracht wird, müssen die Leitungen der Module zum Wechselrichter entweder über bereits bestehende Kabelschächte oder außerhalb in einem Kabelkanal an der Hauswand entlang verlegt werden.

Der Raum, in dem der Speicher aufgestellt wird, sollte in der Nähe des Wechselrichters sein. Außerdem nicht zu hohen Temperaturschwanken unterliegen, sowie im Sommer nicht zu warm und im Winter nicht zu kalt werden.

Die meisten Speicher ähneln einem Schaltschrank/Heizung, der die Batterie selbst beinhaltet sowie auch die entsprechende Elektronik zum Laden und Entladen der Batterie.