Bürgerbeteiligung bei Bauleitplänen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen vor. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger über erste Konzepte oder Vorentwürfe informiert. Sie haben dabei Gelegenheit, sich zu den Entwürfen zu äußern. Die Äußerungen werden geprüft und können in das weitere Planungsverfahren einfließen.
Nach Beschluss des Gemeinderates erfolgt anschließend die Beteiligung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung.
aktuelle Bauleitverfahren
Aufhebung BPlan 1-Geltungsbereich
Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Aufhebung_B-Plan_Nr._1_aktuelles_Planungsrecht
Aufhebung_B-Plan_Nr._1_Begruendung
Aufhebung_B-Plan_Nr._1_Geltungsbereich
Aufhebung_B-Plan_Nr._1_Planzeichnung
Aufhebung_B-Plan_Nr._1_Scopingpapier
Aufhebung_B-Plan_Nr._1_Stellungnahmen_4l
Ihre Ansprechpartner
Bauamt
Telefon: 02845 - 96 33 60
bauamt(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt