Bürgerbeteiligung bei Bauleitplänen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen vor. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger über erste Konzepte oder Vorentwürfe informiert. Sie haben dabei Gelegenheit, sich zu den Entwürfen zu äußern. Die Äußerungen werden geprüft und können in das weitere Planungsverfahren einfließen.
Nach Beschluss des Gemeinderates erfolgt anschließend die Beteiligung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung.
Bebauungsplan Nr. 30 „Rathausstraße / Kirchstraße"
hier: Öffentliche Auslegung
Bebauungsplan Nr. 43 „Et Ströttsche" und
42. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Rheurdt
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634)
Ihre Ansprechpartner
Neckritz-Thierfelder, Annemone
Telefon: 02845 - 96 33 60
annemone.neckritz-thierfelder(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt
Downloads
- BBP 43 - 1 öffentliche Auslegung, 463 KB
- BBP 43 - 2 Bebauungsplan Nr. 43 Begründung, 4,3 MB
- BBP 43 - 2 Bebauungsplan Nr. 43 Planzeichnung, 2,7 MB
- BBP 43 - 3 42. Flächennutzungsplanänderung Begründung, 3,4 MB
- BBP 43 - 3 42. Flächennutzungsplanänderung Planzeichnung, 3,3 MB
- BBP 43 - 4 Umweltbericht, 6,6 MB
- BBP 43 - 4 Umweltbericht Bestandskarte, 221 KB
- BBP 43 - 4 Umweltbericht Maßnahmenkarte, 278 KB
- BBP 43 - 4 Umweltbericht Wertufunktionselemente Konfliktkarte, 239 KB
- BBP 43 - 5 Artenschutzprüfung B-Plan 43, 2,2 MB
- BBP 43 - 5 Stellungnahme Geräusche, 138 KB