Bürgerbeteiligung bei Bauleitplänen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen vor. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger über erste Konzepte oder Vorentwürfe informiert. Sie haben dabei Gelegenheit, sich zu den Entwürfen zu äußern. Die Äußerungen werden geprüft und können in das weitere Planungsverfahren einfließen.
Nach Beschluss des Gemeinderates erfolgt anschließend die Beteiligung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung.
aktuelle Bauleitverfahren
Bekanntmachung erneute Offenlage
ArtenschutzVorprüfung_BP_36_Hochend
Bebauungsplan_Nr_36_Abwägung_private
Bebauungsplan_Nr_36_Abwägung_TOeB
Bebauungsplan_Nr_36_Begründung_Entwurf_zur_2_Offenlage
Bebauungsplan_Nr_36_Planzeichnung_Entwurf_zur_2_Offenlage
Boden-Baugrundgutachten_BP_36_Hochend
Schalltechnische_Untersuchung_BP36_Hochend
Ihre Ansprechpartner
Bauamt
Telefon: 02845 - 96 33 60
bauamt(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt