Bürgerbeteiligung bei Bauleitplänen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen vor. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger über erste Konzepte oder Vorentwürfe informiert. Sie haben dabei Gelegenheit, sich zu den Entwürfen zu äußern. Die Äußerungen werden geprüft und können in das weitere Planungsverfahren einfließen.
Nach Beschluss des Gemeinderates erfolgt anschließend die Beteiligung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung.
aktuelle Bauleitverfahren
Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung
Bebauungsplan Nr. 47 Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 47 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe I + II)
Bebauungsplan Nr. 47 Geltungsbereich
Bebauungsplan Nr. 47 Kurzbegründung
44. Änderung Flächennutzungsplan Planzeichnung
44. Änderung Flächennutzungsplan Geltungsbereich
44. Änderung Flächennutzungsplan Begründung
Ihre Ansprechpartner
Bauamt
Telefon: 02845 - 96 33 60
bauamt(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt