Fragen und Antworten zur Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge in der Gemeinde Rheurdt

Die Situation in der Ukraine ändert sich derzeit tagtäglich. Wir versuchen uns möglichst schnell auf die sich ändernde Situation einzustellen. Im Rathaus der Gemeinde Rheurdt kommen schon vielfältige Anfragen und auch Hilfsangebote herein. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige möglicherweise aufkommenden Fragen beantworten.  

Der Kreis Kleve stellt an übergeordneter Stelle ebenfalls Informationen zur Verfügung. Da dort einige wichtige - wie zum Beispiel ausländerrechtliche - Entscheidungen getroffen werden, können Sie dort Informationen erlangen, die wir hier nicht doppelt wiedergeben können. Die Seite des Kreises Kleve ist erreichbar unter: www.kreis-kleve.de/de/fachbereich1/ukraine-hilfe/

Wichtig: Dort ist auch ein Kontaktformular eingerichtet, damit können verschiedene Anfragen positioniert werden und die Anfragen werden aufomatisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Damit können Sie aktuell die wichtigsten Anlaufstellen über eine zentrale Anfrage erreichen. Hiervon sollte möglichst gebrauch gemacht werden. Das Kontaktformular erreichen Sie über:

Ich benötige Infos zur Einreise aus der Ukraine

Ich biete Hilfeleistungen an

 

Auch vom Bundes-Innenministerium sind wichtige Fragen bereits beantwortet worden (auch in ukrainischer Sprache): https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html

 

 

Ansprechpartner

Ralf Spengel

Ralf.Spengel@rheurdt.de

Anfragen bitten wir zunächst schriftlich, möglichst per Email an Ralf.Spengel@rheurdt.de zu richten. Aufgrund der sich ständig ändernden Regelungen kann in den meisten Fällen telefonisch nur schlecht eine verbindliche Antwort erfolgen. Mit schriftlichen Anfragen geben Sie uns die Möglichkeit den Sachverhalt zunächst tiefer zu prüfen um anschließend besser antworten zu können.

Fragen und Antworten

Die Gemeinde sucht für den Fall kurzfristiger Zuweisungen Wohnraum, insbesondere freie Wohnungen (vorrangig vor einzelnen freien Zimmern). Bitte geben Sie eine Info mit möglichst genauen Angaben (wieviel Wohnraum, ist es eine separate Wohnung oder nur Räume in der eigenen Wohnung, etc.) an Herrn Spengel (Ralf.Spengel@rheurdt.de, Telefon 02845 9633-30). Aktuell werden noch Angebote gesammelt um bei möglichen Zuweisungen flexibel reagieren zu können. Aktuell sind noch keine Personen vor Ort, denen Wohnraum zugewiesen werden muss. Die Ausgestaltung der Wohnraumüberlassung (z. B. wie und in welcher Weise werden Kosten erstattet) steht noch zur Klärung aus.

Im Startbereich dieser Seite sind bereits Seiten des Kreises Kleve und des Bundes verlinkt. Außerdem gibt es auf lokaler Ebene das Angebot der Flüchtlingsberatung der Caritas (https://www.caritas-geldern.de/ehrenamt/fluechtlingshilfe/fluechtlingshilfe). Online finden Sie unter https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html [und https://www.germany4ukraine.de] ebenfalls gut aufbereitete Informationen, auch in ukrainischer Sprache. 

 

Aktuell ist davon auszugehen, dass die geflüchteten Personen i. d. R. Leistungen nach dem Asylbewerberleistunsgesetz (AsylbLG) erhalten können. Dies umfasst Leistungen zum Lebensbedarf, die Unterbringung und Krankenkosten nach Bedarf. Die genaue Leistungsgewährung ist im Einzelfall nach Antragstellung zu prüfen.

Ukrainische Staatangehörige können sich mit einem gültigen Schengen-Visum oder mit einem biometrischen Pass für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten. Eine Erlaubnis zu einem weiteren anschließenden Aufenthalt von längstens 90 Tagen kann grundsätzlich bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt werden. Dies ist im Falle der Gemeinde Rheurdt die Ausländerbehörde in Kleve. Dort können auch weitere Informationen über einen Aufenthalt über diesen Zeitraum hinaus erfragt werden. https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich3/auslaenderangelegenheiten/

 

Wir möchten möglichst umfassend auf die Situation reagieren können. Daher bitten wir darum, dass sich Flüchtlinge aus der Ukraine, unabhängig von der Registrierung bei der Ausländerbehörde - bei der Gemeinde Rheurdt melden - sofern sie sich in der Gemeinde Rheurdt aufhalten.

Sie benötigen einen ukrainischer Reisepass im Original (Übersetzung anfertigen lassen nur, wenn nicht auch in englischer Sprache ausgeführt), eine Übersetzung des Geburtsortes (nicht nur Bezirk) und eine Erweiterte Meldebescheinigung. Bitte lassen Sie sich vom Bürgerbüro nach der melderechtlichen Anmeldung eine Erweiterte Meldebescheinigung geben. Wenn vorhanden, lassen Sie sich bitte auch die Steuer-ID geben. Wenn Sie lediglich einen Inlandsausweis besitzen, kann die Bankverbindung eingeschränkt sein. In diesem Falle müssten Sie sich bitte von der Bank beraten lassen. Die Bankverbindung ist für die Gewährung von Leistungen sehr wichtig.

Es gibt von den zuständigen Ministerien noch keine abschließende Entscheidung, wie die Kosten für einen Arztbesuch übernommen werden. Bis dahin wenden Sie sich bitte an steffen.geiling@rheurdt.de oder 02845/9633-51 und lassen Sie sich einen Krankenschein ausstellen, mit dem Sie zum Arzt gehen.

Nach dem einschlägigen Asylbewerberleistungsgesetz ist eine Übernahme von Unterkunftskosten nicht vorgesehen. Es erfolgt derzeit eine Abstimmung aller Kommunen mit der Kreisverwaltung Kleve, um eine einheitliche Verfahrnsweise zu erhalten. Derzeit werden keine Unterkunftskosten erstattet.

Da Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf Antrag erbracht werden, können auch Kosten für Lernförderung, Schulfahrtkosten, Mitgliedsbeiträge in Vereinen und auch Schulmaterial übernommen werden. Bitte wenden Sie sich diesbzüglich an steffen.geiling@rheurdt.de oder 02845/9633-51.

Immer freitags ab ca. 14.30 Uhr gibt die "Tafel" in Sevelen, Nieukerker Straße, Friedhof, kostenlos Lebensmittel an Bedürftige ab. Sie müssen dort zum Nachweis der Bedürftigkeit den Leistungsbescheid oder eine Bescheinigung der Gemeinde Rheurdt (bitte per mail unter: steffen.geiling@rheurdt.de anfordern) vorzeigen.

Auf der Webseite www.rundfunkbeitrag.de können Sie einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren online ausfüllen, ausdrucken und dann an den Beitragsservice schicken. Dort können Sie auch nachsehen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Befreiung besteht. Bitte fügen Sie dem Antrag eine Bescheinigung über den Leistungsbezug bei, die Sie im Rathaus Rheurdt (bitte per mail an: steffen.geiling@rheurdt.de) anfordern können.

In der EUTB beraten Fachkräfte und Ehrenamtliche auf der Grundlage des § 32 SGB IX Menschen mit Behinderung im ganzen Kreis Kleve.

EUTB-Flyer in Ukrainischer Sprache

EUTB-Flyer in leichter Sprache

EUTB-Flyer in Alltagssprache