Aktuelle Meldungen aus Rheurdt
Straßenreinigung
Durch den Außendienst der Gemeinde Rheurdt wurde festgestellt, dass in letzter Zeit vermehrt der Straßenreinigungspflicht nicht nachgekommen wurde. Aus diesem Grunde weist die Gemeindeverwaltung auf folgendes hin:
Gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Rheurdt vom 25.03.2023 ist die Reinigung der Gehwege den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege. Oftmals wird übersehen, dass das eigene Grundstück an mehreren Seiten an den öffentlichen Straßenraum grenzt. Irrtümlich wird angenommen, dass nur die Seite des Zugangs zum Haus zu reinigen ist. Die Reinigung und der Winterdienst sind jedoch an allen Seiten, an denen das Grundstück an den öffentlichen Straßenraum grenzt, durchzuführen.
Die Gemeindeverwaltung weist besonders darauf hin, dass zur Fahrbahn auch die Trennstreifen, befestigten Seitenstreifen, die Bushaltestellenbuchten, Parkbuchten (auch die Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen) sowie die Radwege gehören.
Die o. g. Flächen sind zum Wochenende –freitags oder samstags- zu säubern. Kehricht und sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich zu entfernen.
Bitte unterstützen Sie uns in dem Bemühen um ein sauberes Rheurdt.
Bei weiteren Fragen zur Straßenreinigungspflicht steht Ihnen Herr Willems, Gemeindeverwaltung Rheurdt, Tel. 02845/9633-32, gerne zur Verfügung.