Meldebescheinigung
Informationen
Die Meldebescheinigung ist ein offizieller Nachweis darüber, dass Sie in Deutschland mit einer Wohnung angemeldet sind. Sie bestätigt, dass Sie unter der angegebenen Anschrift gemeldet sind.
Es wird zwischen zwei Arten der Meldebescheinigung unterschieden:
Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben zu Ihrem aktuellen Wohnsitz.
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält darüber hinaus weitere im Melderegister gespeicherte Daten, zum Beispiel Angaben zu Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Religion.
Eine erweiterte Meldebescheinigung wird häufig für behördliche Zwecke benötigt, beispielsweise:
zur Vorlage beim Standesamt, wenn Sie eine Eheschließung anmelden möchten,
oder zur Vorlage bei einem Konsulat, etwa für Pass- oder Personalausweisangelegenheiten.
Eine Meldebescheinigung kann nur von der betroffenen Person selbst oder mit einer Vollmacht der Person beantragt werden.
Gebühren - 9 €
Onlineantrag - Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung kann online beantragt und direkt heruntergeladen werden. Das es sich hierbei um eine maschinelle Auskunft handelt, fallen keine Gebühren an.:
elektronische Meldebescheinigung § 18 BMG
Sollten Sie jedoch eine unterschriebene Fassung benötigen, können Sie diese über folgenden Link beantragen und die Gebühren i. H. v. 9 € online bezahlen:
Antrag auf Meldebescheinigung nach § 18 Absatz 1 (einfache) oder Absatz 2 (erweiterte) Bundesmeldegesetz
Ihre Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Telefon: 02845 - 96 33 31
einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt
