Meldebescheinigung

Informationen

Die Meldebescheinigung ist ein offizieller Nachweis darüber, dass Sie in Deutschland mit einer Wohnung angemeldet sind. Sie bestätigt, dass Sie unter der angegebenen Anschrift gemeldet sind.

Es wird zwischen zwei Arten der Meldebescheinigung unterschieden:

Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben zu Ihrem aktuellen Wohnsitz.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält darüber hinaus weitere im Melderegister gespeicherte Daten, zum Beispiel Angaben zu Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Religion.

Eine erweiterte Meldebescheinigung wird häufig für behördliche Zwecke benötigt, beispielsweise:

zur Vorlage beim Standesamt, wenn Sie eine Eheschließung anmelden möchten,

oder zur Vorlage bei einem Konsulat, etwa für Pass- oder Personalausweisangelegenheiten.

Eine Meldebescheinigung kann nur von der betroffenen Person selbst oder mit einer Vollmacht der Person beantragt werden.

Gebühren - 9 €

Onlineantrag - Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung kann online beantragt werden.

Die gebührenfreie elektronische Meldebescheinigung kann direkt heruntergeladen werden.

Wenn Sie eine postalische Meldebescheinigung auswählen, fällt eine Gebühr in Höhe von 9,00 € an. Diese ist im Rahmen des Bestellvorgangs online zu entrichten.

elektronische Meldebescheinigung § 18 BMG


Zuständige Organisationseinheit

Team 1.4 Bürgerservice
E-Mail: einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Telefon: 02845/963331