Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz
Bürgerinnen und Bürger haben nach dem Bundesmeldegesetz die Möglichkeit, der Weitergabe bestimmter Meldedaten zu widersprechen. Durch eine sogenannte Übermittlungssperre kann verhindert werden, dass die Meldebehörde Daten in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen weitergibt.
Eine Übermittlungssperre kann insbesondere für folgende Datenübermittlungen beantragt werden:
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,
- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen,
- an Adressbuchverlage,
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, wenn Familienangehörige nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören
Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist kostenfrei. Der Widerspruch kann jederzeit eingelegt werden und gilt bis zu seinem Widerruf.
Bitte beachten Sie: Eine Übermittlungssperre ist nicht dasselbe wie eine Auskunftssperre. Eine Auskunftssperre kommt nur in besonderen Fällen in Betracht, wenn durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Die Übermittlungssperre kann online oder persönlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Rheurdt beantragt werden. Bitte bringen Sie bei persönlicher Vorsprache ein gültiges Ausweisdokument mit.
Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache: Terminreservierung Gemeinde Rheurdt - Schritt 1 von 6: Auswahl der Funktionseinheit
Onlineantrag - Übermittlungssperre
Die Übermittlungssperre kann auch online ohne persönlichen Behördengang erfolgen. Nutzen Sie dafür den Onlineantrag: Übermittlungssperre Bundesmeldegesetz
Ihre Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Telefon: 02845 - 96 33 31
einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt
