Sterbefall
Für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. In der Regel übernimmt der von den Angehörigen beauftragter Bestatter die Kommunikation mit dem Standesamt und kümmert sich um die notwendigen Formalitäten.
Wenn kein Bestattungsunternehmen beauftragt wurde, ist grundsätzlich jede Person, die vom Tod Kenntnis erlangt, zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet. Für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt empfiehlt es sich, vorab einen Termin zu vereinbaren, da hierfür bestimmte Unterlagen benötigt und vorgelegt werden müssen.
Urkunden:
Benötigen Sie eine Urkunde oder Bescheinigung aus dem Sterberegister, können Sie diese bei dem Standesamt erhalten, das den Sterbefall beurkundet hat.
Hinweis:
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt die Gemeinde Issum seit dem 02.04.2024 die Aufgaben des Standesamtes Rheurdt.
Zuständige Organisationseinheit
Standesamt Rheurdt in Issum
Telefon: 02835 / 10-78
standesamt-rheurdt(@)issum.de
Herrlichkeit 7 - 9, 47661 Issum
