Sozialhilfe / Grundsicherung

Wer in der Bundesrepublik in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können. Wer nicht aus eigener Kraft die Mittel zur Deckung der notwendigen Bedarfe erbringen kann, erhält Sozialhilfe. Sie ist eine Hilfe der Gemeinschaft für jeden, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann.

Sozialhilfe ist kein Almosen für die betroffenen Menschen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern dem Empfänger eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Sie soll ihn aber auch in die Lage versetzen, sein Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten.

Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Notlage selbst verursacht worden ist oder nicht. Auf fast alle Leistungen der Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch. Wer in Not geraten ist, erhält individuelle Hilfe, bei der die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Sozialhilfe kann in Form von persönlichen Hilfe, als Geldleistung oder als Sachleistung geleitstet werden.

Erwerbsfähige Personen, die trotz umfassender Bemühungen keine Arbeit finden können oder mit ihrer Arbeit ein Einkommen erzielen, mit dem ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist, haben bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld II[DR1] , der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Arbeitslosengeld II ist auch ergänzend, als aufstockende Leistung zum Einkommen zu leisten.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt einen haushaltsbezogenen Ansatz. Das bedeutet, dass neben dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen bei Hilfebedürftigkeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Sozialgeld erhalten.

Bedürftige Nichterwerbsfähige sowie bedürftige Personen oberhalb der Regelaltersgrenze erhalten Sozialhilfe, d.h. insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Für Anfragen und eine Antragsstellung finden Sie nachstehend weitere Informationen zur Kontaktaufnahme zur zuständigen Stelle der Gemeinde Rheurdt.

Öffnungszeiten des Sozialamtes/Jobcenters

Termine werden nach Vereinbarung vergeben.

Ihre Ansprechpartner

Geiling, Steffen
Telefon: 02845 - 96 33 51
Steffen.Geiling(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt

 

Kohnke, Malte
Telefon: 02845 - 96 33 30
Malte.Kohnke(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt