Allgemeines
Grundlage für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ist die „Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten -Sondernutzungssatzung- vom 01.10.2014
Danach ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn öffentliche Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, zum Beispiel für Container, Informationsstände oder Baustelleneinrichtungen. Die Satzung regelt sowohl das Genehmigungsverfahren als auch die anfallenden Gebühren.
Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Widerruf erteilt und durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.
WICHTIG: Die Sondernutzungserlaubnis ist nur in Verbindung mit einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung des zuständigen Straßenverkehrsamtes (Kreis Kleve) gültig. Kontakt: Frau Scholten, Tel. 02821/85378
Ihre Ansprechpartner
Gronwald, Ralf
Telefon: 02845 - 96 33 61
ralf.gronwald(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt
