Selbstauskunft aus dem Melderegister nach § 10 Bundesmeldegesetz
Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person im Melderegister gespeicherten Daten zu erhalten. Dieses Auskunftsrecht ergibt sich aus § 10 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Mit der Selbstauskunft können Sie erfahren, welche personenbezogenen Daten die Meldebehörde über Sie gespeichert hat. Hierzu können beispielsweise Angaben zu Namen, Geburtsdatum, Anschriften, Familienstand, Staatsangehörigkeiten oder gesetzlichen Vertretungen gehören, soweit diese im Melderegister vorhanden sind.
Vor der Erteilung der Auskunft ist die Meldebehörde verpflichtet, die Identität der antragstellenden Person zu überprüfen. Dadurch wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten nur an die berechtigte Person selbst herausgegeben werden.
Die Selbstauskunft kann online oder persönlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Rheurdt beantragt werden. Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument mit und buchen einen Termin über unseren Terminservice: Terminreservierung Gemeinde Rheurdt - Schritt 1 von 6: Auswahl der Funktionseinheit.
Die Erteilung der Selbstauskunft ist grundsätzlich kostenfrei.
Onlineantrag - Selbstauskunft
Die Selbstauskunft kann auch online ohne persönlichen Behördengang erfolgen. Nutzen Sie dafür das Angebot der Selbstauskunft Bundesmeldegesetz .
Ihre Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Telefon: 02845 - 96 33 31
einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt
