Personalausweis
Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht eine Personalausweispflicht. Bei Beantragung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten oder die Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses erforderlich, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich, auch Kinder müssen bei Beantragung persönlich dabei sein
Weitere Informationen
- Ein digitales Lichtbild
- altes Ausweisdokument
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde zur Erfassung der Geburtsregisternumm
- Bei Kindern bis 16 Jahren ist die Einverständniserklärung beider Elternteile oder eine Sorgerechtserklärung notwendig
Vollmacht zur Antragstellung / Aushändigung eines Passes / Ausweises für Minderjährige
Hinweis zum digitalen Lichtbild
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden dürfen. Die Fotos können direkt vor Ort am Lichtbilderfassungsterminal des Bürgerbüros erstellt werden. Dafür fällt eine Gebühr i. H. v. 6€ an. Alternativ können auch Fotos von externen Dienstleistern verwendet werden, die das Lichtbild sicher per OR-Code übermitteln. Dies gilt nur für einen Personalausweis und einen Reisepass. Für Führerscheinanträge können weiterhin ausschließlich gedruckte Fotos verwendet werden, da die Anträge direkt an das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve weitergeleitet werden.
Sowohl für den Personalausweis als auch für den Reisepass gibt es einen Direktversand, dies kann man bei Beantragung im Einwohnermeldeamt hinterlegen lassen
Voraussetzung
- Haupt- oder Nebenwohnung in Deutschland
- man muss 2 Ausweisdokumente besitzen, da das alte Dokument bei Beantragung im Bürgerbüro entwertet wird
- muss persönlich von der Post in Empfang genommen werden
- bis einschließlich des 23.Lebensjahres: 27,60€, Gültigkeit 6 Jahre
- ab dem 24.Lebensjahrs: 46€, Gültigkeit 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis: 10€, max. 3 Monate gültig
- Erstellung eines biometrischen Lichtbilds: 6€
- Direktversand: 15€
Sie können im Bürgerbüro die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren lassen und/oder die PIN zurücksetzen.
Der neue Personalausweis muss persönlich abgeholt werden. Der Ausweis kann jedoch auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person abgeholt werden. Hierzu ist eine spezielle Vollmacht erforderlich, die Sie auf dieser Seite herunterladen können.
Vollmacht zur Antragstellung / Aushändigung eines Passes / Ausweises für Minderjährige
Zuständige Organisationseinheit
Team 1.4 Bürgerservice
E-Mail: einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Telefon: 02845/963331
