Personalausweis

Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht eine Personalausweispflicht. Bei Beantragung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten oder die Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses erforderlich, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt.

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich, auch Kinder müssen bei Beantragung persönlich dabei sein

Benötigte Unterlagen

Gebühr

Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 37,00 Euro.

Bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, die Gültigkeit beträgt hier auch nur 6 Jahre

PIN Personalausweis - Online Funktion

Sie können im Bürgerbüro die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren lassen und/oder die PIN zurücksetzen.

Abholung

Der neue Personalausweis muss persönlich abgeholt werden. Der Ausweis kann jedoch auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person abgeholt werden. Hierzu ist eine spezielle Vollmacht erforderlich, die Sie auf dieser Seite herunterladen können.

Vollmacht zur Antragstellung / Aushändigung eines Passes / Ausweises für Minderjährige

Zuständige Organisationseinheit

Team 1.4 Bürgerservice
E-Mail: einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Telefon: 02845/963331