Melderegisterauskunft

Informationen

Die einfache Melderegisterauskunft dient der Mitteilung bestimmter im Melderegister gespeicherter Daten eines Einwohners.

Eine Auskunft wird nicht erteilt, soweit eine Auskunftssperre besteht oder sonstige gesetzliche Gründer der Auskunftserteilung entgegenstehen

Die einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Informationen:

  • Vor- und Familienname
  • akademischer Grad
  • derzeitge Anschrift
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Sofern ein rechtliches beziehungsweise berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft gemacht wird, können neben den Angaben der einfachen Melderegisterauskunft weitere gespeichterte Daten zu einem Einwohner mitgeteilt werden:

  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Tag und Ort der Geburt
  • gesetzliche Vertreter
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften und Passdaten
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebensparnterschaft führend oder nicht
  • Sterbetag und -ort

Als Nachweis des rechtlichen bzw. berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegisterauskunft gelten z. B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger.

Um die erbetene Auskunft erteilen zu können werden folgende Angaben benötigt:

  • Vor- und Familienname der gesuchten Person
  • bisherige Anschrift und/ oder Geburtsdatum
  • Erklärung zum Zweck der Auskunft
  • Um eine Auskunft zu erhalten müssen mindestens 2-3 Angaben zur Person mitgeteilt werden

einfache Melderegisterauskunft: 9 Euro

erweiterte Melderegisterauskunft: 15 Euro

Onlineantrag - einfache Melderegisterauskunft

Die einfache Melderegisterauskunft kann online beantragt werden.

Die gebührenfreie elektronische Melderegisterauskunft kann direkt heruntergeladen werden.

Wenn Sie eine postalische Melderegisterauskunft auswählen, fällt eine Gebühr in Höhe von 9 € an. Diese ist im Rahmen des Bestellvorgangs online zu entrichten.

Ausstellung einer einfachen Melderegisterauskunft § 44 Bundesmeldegesetz


Onlineantrag - erweiterte Melderegisterauskunft

Die erweiterte Melderegisterauskunft kann online beantragt werden.

Für die Ausstellung und Zusendung der Auskunft fällt eine Gebühr in Höhe von 11 € an. Diese ist im Rahmen des Bestellvorgangs online zu entrichten.

Ausstellung einer erweiterten Melderegisterauskunft § 45 Bundesmeldegesetz


Zuständige Organisationseinheit

Team 1.4 Bürgerservice
E-Mail: einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Telefon: 02845/963331