Kleinkläranlage

Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen und Kleinkläranlagen

Grundstücke, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, verfügen häufig über eine Kleinkläranlage oder eine abflusslose Grube. Damit diese Anlagen dauerhaft sicher und umweltgerecht betrieben werden können, ist eine regelmäßige Entleerung erforderlich.

Die Gemeinde Rheurdt ist für die Entsorgung der Inhalte von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben zuständig. Die Entleerung erfolgt durch ein von der Gemeinde beauftragtes Fachunternehmen. Die Anlageninhalte werden anschließend ordnungsgemäß behandelt und entsorgt.

Wann muss eine Entleerung erfolgen?

  • Kleinkläranlagen werden entsprechend den Herstellerangaben sowie den wasserrechtlichen Vorgaben entleert.
  • Abflusslose Gruben sind rechtzeitig zu entleeren, bevor sie voll sind und ein Überlaufen droht.

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, den Entleerungsbedarf rechtzeitig bei der Gemeinde anzumelden.

Der Entsorgungsbedarf kann auch direkt an die Firma Borgers GmbH Fäkalienabfuhr Transport, Telefon: 02804/327, E-Mail: borgers_gmbh(@)t-online.de in Xanten gemeldet werden.

Zuständige Organisationseinheit

Team 2.1 Bauen und Planen
E-Mail: team2.1@rheurdt.de
Telefon: 02845/963362