Ehrung von Ehe- und Altersjubiläen

Der Minister des Landes Nordrhein-Westfalen hat Richtlinien für die Ehrung von Ehe- und Altersjubiläen durch den Bundespräsidenten und die Landesregierung erlassen. Danach ehrt die Landesregierung durch den Regierungspräsidenten die Ehepaare, die das 60-jährige (Diamantene) Ehejubiläum begehen. Zum 65-jährigen (Eiserne Hochzeit), 70-jährigen (Gnadenhochzeit) und 75-jährigen (Kronjuwelenhochzeit) Ehejubiläum sowie zur Vollendung des 100. Geburtstages und jeden weiteren Lebensjahres spricht der Ministerpräsident den Jubilaren die Glückwünsche der Landesregierung durch eine Ehrenurkunde aus.

Außerdem gratuliert der Bundespräsident aus Anlass des 65-jährigen, 70-jährigen und 75-jährigen Ehejubiläums und zur Vollendung des 100., 105. und zu jedem folgenden Geburtstag.

Alle Ehrungen werden stellvertretend von Herrn Bürgermeister Dirk Ketelaers oder seinen Stellvertretern Herrn Peerenboom und Herrn Hennig vorgenommen.

Die Gemeindeverwaltung bittet bereits JETZT oder mindestens zwei Monate vor dem jeweiligen Jubiläum den genauen Termin persönlich oder telefonisch anzumelden, da die standesamtlichen Trauungen außerhalb der Gemeinde Rheurdt nicht gespeichert wurden. Ihren Anruf nehmen Frau Runde und Frau Lehmann aus dem Vorzimmer unter der Rufnummer 02845/9633-41 gerne entgegen.

Zuständige Organisationseinheit