Hund anmelden in Rheurdt– Was ist zu tun?

Für die Anmeldung eines Hundes in Rheurdt sind folgende Schritte zu beachten:

Jeder Hund muss bei der Gemeinde Rheurdt zur Hundesteuer angemeldet werden.

Die Anmeldung kann online erfolgen: Hundesteueranmeldung

Zuständige Organisationseinheit

Team 1.3 Finanzen, Steuern und Liegenschaften
E-Mail: team1.3@rheurdt.de
Telefon: 02845/963322 oder 02845/963324

Große Hunde (über 40 cm Widerristhöhe oder über 20 kg Gewicht, nicht als gefährlich eingestuft):

Zusätzlich zur Steueranmeldung ist eine Anzeige beim Ordnungsamt erforderlich.
Nutzen Sie hierfür ebenfalls das Online-Formular Anzeige Haltung eines großen Hundes nach § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

Gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen:

Es ist eine Haltungserlaubnis beim Ordnungsamt zu beantragen. Auch hier nutzen Sie das Online-Formular. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 4 Absatz 1 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz) für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

Für die Einreichung des Online-Antrags ist eine Authentifizierung über die BundID sowie eine Online-Zahlung erforderlich. Sollte Ihnen die Authentifizierung über die BundID oder die Online-Zahlung nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Ordnungsamt.

  • Nachweis der Sachkunde (Sachkundenachweis)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Mikrochip-Nachweis
  • Foto des Hundes
  • Bei gefährlichen Hunden: Führungszeugnis und ggf. Nachweis eines besonderen Interesses

Steuer:

  • wenn 1 Hund gehalten wird 72,00 Euro
  • wenn 2 Hunde gehalten werden 108,00 Euro je Hund
  • wenn 3 oder mehr Hunde gehalten werden 162,00 Euro je Hund
  • ein sog. Kampfhund gehalten wird 504,00 Euro
  • zwei oder mehr sog. Kampfhunde gehalten werden 720,00 Euro je Hund

Gebühr:

  • Anzeige eines großen Hundes: 25,00 €
  • Erlaubnis für gefährliche Hunde: 100,00 € (einmalig)
  • Die Anmeldung sollte zeitnah nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Eine unterlassene Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Onlineantrag - Hundesteueran- oder abmeldung

Die An- oder Abmeldung eines Hundes zur Hundesteuer kann online erfolgen.
Hierzu nutzen Sie einfach das nachfolgende Formular.

Hundesteueran- oder abmeldung


Steueramt

Team 1.3 Finanzen, Steuern und Liegenschaften
E-Mail: team1.3@rheurdt.de
Telefon: 02845/963322 oder 02845/963324

Onlineanträge - große oder gefährliche Hunde

Für die Einreichung des Online-Antrags ist eine Authentifizierung über die BundID sowie eine Online-Zahlung erforderlich.

Die Anzeige der Haltung eines großen Hundes nach dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt der Gemeinde Rheurdt kann über folgenden Antrag erfolgen.

Anzeige Haltung eines großen Hundes

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 Landeshundegesetz NRW kann über folgenden Antrag erfolgen.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde

Ordnungsamt

Team 1.4 Bürgerservice
E-Mail: team1.4@rheurdt.de
Telefon: 02845/963330 oder 02845/963335