Fundbüro

Gefundene Gegenstände können beim Fundbüro in Verwahrung gegeben werden. Der Finder kann Anspruch auf die Fundsache erheben. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Falls der Eigentümer der Sache sich bis dahin nicht gemeldet hat erfolgt die Rückgabe an den Finder oder die Fundsachen werden zur Versteigerung freigegeben.

Die aktuell gefundenen Gegenstände können über die unten stehenden Links recherchiert werden.

Ausgenommen sind Fundtiere; hier liegt die Zuständigkeit beim Ordnungsamt.

Aktuelle Fundsachen im Internet - Fundbürodeutschland

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Ihre Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Telefon: 02845 - 96 33 31
einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt