Fischereischein

Seit dem 3. Juli 2026 wird der reguläre Fischereischein in einem neuen, fälschungssicheren Format ausgegeben. Er steht als elektronisches Dokument zur Verfügung und wird zusätzlich als Scheckkarte mit NFC-Chip zugesandt.

Für Personen mit ständigem Wohnsitz in Rheurdt ist die Gemeinde Rheurdt die örtliche Anlaufstelle für die persönliche Antragstellung. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt im Rathaus.

Onlineantrag - Fischereischein

Über diesen Onlinedienst können sie den Fischereischein beantragen und die Fischereiabgabe entrichten.

Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt) beantragen.

Onlinedienst zur Ausstellung eines Fischereischeins

Onlinedienst zur Entrichtung der Fischereiabgabe

Weitere Informationen

Antragsberechtigt sind insbesondere

  • Personen mit bestandener Fischerprüfung,
  • Personen mit anerkanntem Fischereischein aus einem anderen Bundesland,
  • ausländische Personen ohne Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie von einer Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden.

Wer bereits vor der Einführung des neuen Verfahrens eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten hat, muss die bisherigen Unterlagen einmalig bei der zuständigen Behörde prüfen lassen.

Noch gültige Fischereischeine alten Musters bleiben bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig. Ein vorzeitiger Umtausch ist möglich.

Persönlich bei der Gemeinde Rheurdt

Der Antrag kann beim Einwohnermeldeamt gestellt werden. Nach der Bearbeitung erhalten Sie den Fischereischein digital oder als Ausdruck. Die Scheckkarte wird später per Post zugesandt.

Online über das NRW-Serviceportal

Die Antragstellung ist rund um die Uhr möglich. Nach erfolgreicher Bearbeitung stehen die Unterlagen digital im BundID-Postfach zur Verfügung. Die Scheckkarte wird anschließend per Post versandt.

Der frühere Jugendfischereischein wird nicht mehr ausgestellt.

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen in Begleitung einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein angeln. Ein eigener Fischereischein und eine eigene Fischereiabgabe sind nicht erforderlich. Ein Altersnachweis ist mitzuführen.

  • Der Fischereischein selbst wird künftig unbefristet (auf Lebenszeit) ausgestellt.
  • Die tatsächliche Berechtigung zum Angeln hängt – wie bisher – von der Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe ab.

    • Sie können die Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr oder für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre entrichten.
    • Zu jeder entrichteten Fischereiabgabe erhalten Sie einen digitalen Nachweis, der auch in ausgedruckter Form gültig ist.

Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland richtet sich die Anerkennung und Fortgeltung nach den dortigen landesrechtlichen Vorschriften.

Weitere Informationen erhalten Sie auch in den FAQ´s des Landes NRW: FAQ_Bürgerinnen_und_Bürger_206-06-15.pdf

Zuständige Organisationseinheit

Team 1.4 Bürgerservice
E-Mail: einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Telefon: 02845/963331