Fallmanagement/ Arbeitsvermittlung

Die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II folgt dem Grundsatz des Förderns und Forderns. Unser primäres Ziel ist es, Leistungsempfangende bei der Aufnahme oder dem Erhalt einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen, um ihren Lebensunterhalt nachhaltig eigenständig zu sichern.

Hierbei stehen Ihnen unsere zuständigen Fallmanager/Fallmanagerinnen beratend und begleitend zur Seite.

Zur Förderung Ihrer beruflichen Eingliederung kommen insbesondere folgende Leistungen in Betracht:

  • Beratung & Vermittlung: Allgemeine Arbeitsvermittlung, Zuweisung in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
  • Finanzielle Hilfen zur Arbeitsaufnahme: Erstattung von Bewerbungs- und Vorstellungskosten, Mobilitätshilfen sowie Zuschüsse für Arbeitskleidung.
  • Förderung für Arbeitgeber: Eingliederungszuschüsse bei Arbeitsaufnahme.
  • Qualifizierung: Gutscheine für Weiterbildungen, Trainingsmaßnahmen und Einstiegsqualifizierungen vor Ausbildungsbeginn.
  • Flankierende Unterstützung: Hilfen zur Kinderbetreuung sowie Vermittlung zu psychosozialen Beratungsstellen, der Sucht- oder Schuldnerberatung.

Unsere Fallmanager/Fallmanagerinnen beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten. Um eine ausführliche und auf Ihr Anliegen abgestimmte Beratung zu gewährleisten, bitten wir Sie, vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren.

Zuständige Organisationseinheit

Team 2.3 Soziales
E-Mail:jobcenter(@)rheurdt.de
Telefon: 02845/963358 oder 02845/963355