Bestattungen
Ein Sterbefall wird bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk er eingetreten ist. Er ist spätestens am dem Todestag folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.
In der Regel übernimmt das von den Angehörigen beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige beim Standesamt und auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben.
Ihre Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Telefon: 02845 - 96 33 31
einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt