Bestattungen
In der Gemeinde Rheurdt gibt es zwei kommunale Friedhöfe und einen kirchlich geführten Friedhof in Schaephuysen. Sie dienen der Beisetzung aller Personen, die bei Ihrem Tode in der Gemeinde Rheurdt ihren Wohnsitz hatten, sowie derjenigen, die ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab haben oder einen Bezug zu Rheurdt.
Auf dem Zentralfriedhof sind Wahlgräber, Reihengräber, Urnenwahlgräber, anonyme Reihengräber, anonyme Urnenreihengräber und ein Aschestreufeld vorhanden.
Auf dem Friedhof am Burgweg sind nur Wahlgräber vorhanden.
Die Ruhezeit nach einer Beisetzung beträgt 30 Jahre.
Die Größen der Gräber und weitere Einzelheiten können der Friedhofssatzung entnommen werden. Die Friedhofsgebühren sind aus der Friedhofsgebührensatzung ersichtlich. Beide Satzungen stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Grabarten
Auf dem Zentralfriedhof und dem Friedhof am Burgweg
Es gibt ein oder mehrstellige Wahlgräber
Belegung je Grabstelle: 1 Sarg oder 2 Urnen
Nutzungszeit / Ruhefrist
30 Jahre, eine Verlängerung ist möglich, allerdings nur für die gesamte Grabstätte
Bei einer weiteren Beisetzung ist für die Dauer der Ruhefrist für die gesamte Grabstätte eine Verlängerung erforderlich
Lage der Grabstätte / Anzahl der Grabstellen
Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätten zur Auswahl zur Verfügung.
Gebühren:
Nutzungsrecht 30 Jahre 1 Grabstelle Sarg: € 1607,00
Nutzungsrecht 30 Jahre 2 Grabstellen Sarg: € 2790,00
Nutzungsrecht 30 Jahre 3 Grabstellen Sarg: € 3974,00
Nutzungsrecht 30 Jahre 4 Grabstellen Sarg: € 5157,00
Nutzungsrecht 30 Jahre 1 Grabstelle Urne: € 2199,00
Nutzungsrecht 30 Jahre 2 Grabstellen Urne: € 3974,00
Zubestattung über bereits erworbenes Nutzungsrecht hinaus je Urne: € 591,00
Grabbereitung für Sargbestattung: € 825,00
Grabbereitung für Urnenbestattung: € 353,00
Fehl – oder Totgeburten und Kinder unter 5 Jahren: € 462,00
Bei Bestattungen an Samstagen Sarg: € 956,00
Bei Bestattungen an Samstagen Urne: € 484,00
Bei Fehl – oder Totgeburten an Samstagen: € 593,00
Variable Kosten:
Benutzung der Trauerhalle: € 371,00
Nutzung der Leichenhalle: € 385,00
Grabmalgenehmigungsgebühr: € 32,00
Nur auf dem Zentralfriedhof
Belegung je Grabstelle: 1 Sarg oder 1 Urne
Nutzungszeit / Ruhezeit: 30 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich
Lage der Grabstätte / Anzahl der Grabstellen
Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätten zur Verfügung, es besteht kein Anrecht auf eine besondere Grabstätte. Nur einstellige Grabstellen. Die Grabstätte wird der Reihe nach belegt.
Gebühren:
Nutzungsrecht 30 Jahre: € 1212,00
Grabbereitung für Sargbestattung: € 825,00
Grabbereitung für Urnenbestattung: € 353,00
Fehl – oder Totgeburten und Kinder bis 5 Jahre: € 462,00
Bei Bestattungen an Samstagen Sarg: € 956,00
Bei Bestattungen an Samstagen Urne: € 484,00
Bei Fehl – oder Totgeburten an Samstagen: € 593,00
Variable Kosten:
Benutzung der Trauerhalle: € 371,00
Nutzung der Leichenhalle: € 385,00
Grabmalgenehmigungsgebühr: € 32,00
Nur auf dem Zentralfriedhof
Belegung je Grabstelle: 1 Urne
Ruhezeit: 30 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich
Lage der Grabstätte
Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätte zur Verfügung, es besteht kein Anrecht auf eine besondere Grabstätte. Die Grabstätte wird der Reihe nach belegt.
Bei der Beisetzung dürfen die Angehörigen anwesend sein.
Pflege der Grabstätte
Die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde Rheurdt. Grabschmuck ist ausschließlich am zentralen Gedenkort zugelassen und darf nicht mit dem Namen des Verstorbenen versehen sein.
Einfassung und Grabmale
Es sind keine Einfassungen oder Grabmale erlaubt. Es ist möglich, eine Namensplakette über die Gemeinde Rheurdt zu erwerben. Diese wird an einer Steele am zentralen Gedenkort angebracht.
Nutzungsrecht anonymes Urnenreihengrab: € 1157,00
Grabbereitung für Urnenbestattung: € 353,00
Bei Bestattungen an Samstagen Urne: € 484,00
Variable Kosten:
Benutzung der Trauerhalle: € 371,00
Nutzung der Leichenhalle: € 385,00
Nur auf dem Zentralfriedhof
Belegung je Grabstelle: 1 Sarg
Ruhezeit: 30 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich
Lage der Grabstätte
Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätte zur Verfügung, es besteht kein Anrecht auf eine besondere Grabstätte. Die Grabstätte wird der Reihe nach belegt.
Bei der Beisetzung dürfen die Angehörigen anwesend sein.
Pflege der Grabstätte
Die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde Rheurdt. Grabschmuck ist ausschließlich am zentralen Gedenkort zugelassen und darf nicht mit dem Namen des Verstorbenen versehen sein.
Einfassung und Grabmale
Es sind keine Einfassungen oder Grabmale erlaubt. Es ist möglich, eine Namensplakette über die Gemeinde Rheurdt zu erwerben. Diese wird an einer Steele am zentralen Gedenkort angebracht.
Nutzungsrecht anonymes Reihengrab Sarg: € 2112,00
Grabbereitung für Sargbestattung: € 825,00
Fehl – oder Totgeburten und Kinder bis 5 Jahre: € 462,00
Bei Bestattungen an Samstagen Sarg: € 956,00
Bei Fehl – oder Totgeburten an Samstagen: € 593,00
Variable Kosten:
Benutzung der Trauerhalle: € 371,00
Nutzung der Leichenhalle: € 385,00
Nur auf dem Zentralfriedhof
Belegung je Grabstelle: 1 Verstreuung ohne Urne
Nutzungsrecht/Ruhefrist: 30 Jahre
Besonderheiten
Es muss eine schriftliche Willensbekundung des Verstorbenen vorliegen, dass die Verstreuung seiner Asche von ihm gewünscht ist.
Lage der Grabstätte / Anzahl der Grabstellen
Die Friedhofsverwaltung stellt eine Fläche zur Verstreuung der Asche zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf eine besondere Grabfläche.
Bei der Verstreuung der Asche dürfen die Angehörigen anwesend sein.
Pflege der Grabstätte
Die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde Rheurdt. Grabschmuck ist ausschließlich am zentralen Gedenkort zugelassen und darf nicht mit dem Namen des Verstorbenen versehen sein.
Einfassung und Grabmale
Es sind keine Einfassungen oder Grabmale erlaubt.
Gebühren:
Nutzung des Aschestreufeldes: € 1157,00
Variable Kosten:
Benutzung der Trauerhalle: € 371,00
Nutzung der Leichenhalle: € 385,00
Nur auf dem Zentralfriedhof
Belegung je Grabstelle:
Ruhezeit: 30 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich
Lage der Grabstätte
Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätte zur Verfügung, es besteht kein Anrecht auf eine besondere Grabstätte. Die Grabstätte wird der Reihe nach belegt.
Bei der Beisetzung dürfen die Angehörigen anwesend sein.
Pflege der Grabstätte
Die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde Rheurdt. Grabschmuck ist ausschließlich am zentralen Gedenkort zugelassen.
Einfassung und Grabmale
Es sind keine Einfassungen oder Grabmale erlaubt.
Nutzungsrecht für Bestattung in der Ruhe – und Gedenkstätte für Sternenkinder: € 507,00
Variable Kosten:
Benutzung der Trauerhalle: € 371,00
Allgemeine Informationen
- Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätten zur Auswahl zur Verfügung.
- Es besteht kein Anrecht auf eine besondere Grabstätte.
- Der Nutzungsberechtigte entscheidet über die Anzahl der Grabstellen.
- Die Größe eines Wahlgrabes beträgt 2,40 m (Länge) x 1,20 m (Breite).
- Innerhalb von 6 Monaten nach einer Bestattung muss die Grabstätte hergerichtet werden.
- Die Pflege erfolgt durch den Nutzungsberechtigen oder einen Beauftragten des Nutzungsberechtigten.
- Steineinfassungen und Grabmale sind schriftlich zu beantragen. Änderungen sind ebenfalls zu genehmigen. Abmessungen sind der Friedhofssatzung zu entnehmen.
- Auf den Grabfeldern 9 und 11 des Friedhofes Burgweg und auf dem Zentral Friedhof sind Einfassungen nicht zugelassen.
- Eine Abdeckung der Grabstätte mit Platten (komplett oder teilweise) ist möglich.
- Die Entsorgung des Grabmales und der Einfassung inklusive Fundamente sind am Ende der Nutzungsdauer vom Nutzungsberechtigten zu organisieren.
Wenn die Ruhefrist für ein Wahlgrab abläuft, bekommen Sie rechtzeitig vor Ablauf eine Benachrichtigung der Friedhofsverwaltung. Sie haben dann die Möglichkeit, entweder eine Verzichtserklärung für die Grabstelle zu erklären oder einen Wiedererwerb für eine bestimmte Anzahl an Jahren zu beantragen.
Wenn Sie auf einen Wiedererwerb der Grabstätte verzichten, muss diese innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf geräumt sein
Bei vorzeitiger Aufgabe einer Grabstelle fallen folgende Gebühren an:
Je Grabstelle und Jahr der vorzeitigen Aufgabe: € 120
Bitte melden Sie sich in diesem Falle im Friedhofsamt zur Klärung der Details.
Satzungen
Weitere Informationen können Sie auch der Friedhofssatzung oder der Friedhofsgebührensatzung entnehmen.
Ihre Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Telefon: 02845 - 96 33 31
einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt