Baumschutzsatzung
Bäume prägen das Ortsbild der Gemeinde Rheurdt und sind ein wichtiger Bestandteil unserer Umwelt. Sie verbessern das Klima, filtern Schadstoffe aus der Luft, spenden Schatten und bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum.
Mit der Baumschutzsatzung schützt die Gemeinde besonders erhaltenswerte Bäume innerhalb der bebauten Ortslagen. Ziel ist es, den Baumbestand dauerhaft zu sichern und zu pflegen.
Geschützt sind grundsätzlich Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden) sowie bestimmte weitere Baumarten. Für geschützte Bäume gilt, dass sie grundsätzlich nicht ohne Genehmigung gefällt, zerstört oder erheblich verändert werden dürfen. Ob ein Baum unter den Schutz der Satzung fällt, richtet sich nach den Regelungen der Baumschutzsatzung.
Soll ein geschützter Baum entfernt oder wesentlich verändert werden, ist vorab ein Antrag auf Ausnahme oder Befreiung bei der Gemeinde Rheurdt zu stellen. Dem Antrag sind unter anderem ein Lageplan sowie Fotos des Baumes beizufügen. Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Bei Rückfragen oder Änderungswünschen melden Sie sich gerne.
Informationen und Antrag
Nähere Informationen entnehmen Sie der Satzung zum Schutz des Baumbestandes.
Diese finden Sie im Ratsinformationssystem unter folgendem Link:
Zuständige Organisationseinheit
Team 2.1 Bauen und Planen
E-Mail: team2.1@rheurdt.de
Telefon: 02845/963362
