An, Ab- und Ummeldungen

Onlineantrag - Elektronische Wohnsitzanmeldung

Die An-, Ab- oder Ummeldung kann auch online ohne persönlichen Behördengang erfolgen. Nutzen Sie dafür das Angebot der elektronischen Wohnsitzanmeldung.

Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Seit dem 01. November 2015 gelten folgende Regelungen:

  • Eine weitere Wohnung (Nebenwohnung) im Inland ist erst nach 6 Monaten meldepflichtig
  • Saisonarbeiter mit Wohnsitz im Ausland werden erst nach 3 Monaten meldepflichtig
  • Der Wohnungsgeber hat gemäß § 19 Absatz 1 BMG den Einzug zu bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung). Hier ist das Einzugsdatum einzutragen, nicht das Datum des Mietvertrages!

Abmeldung

Ziehen Sie aus einer Wohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Kosten

Die An-, Ab- und Ummeldung ist kostenlos. Für die Meldung weiterer Personen (z. B. Familienmitglieder) kann eine Vollmacht erforderlich sein.

Benötigte Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • gegebenenfalls Vollmacht
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • Sämtliche Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass)
  • gegebenenfalls Nachweise über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis)
  • Heiratsurkunde (nur bei Eheschließung im Ausland)

Ihre Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Telefon: 02845 - 96 33 31
einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt