Abwasserbeseitigung
Private Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können.
Für die Herstellung, Änderung oder Erneuerung eines Kanalanschlusses ist eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde Rheurdt erforderlich.
Zuständige Organisationseinheit
Team 2.1 Bauen und Planen
E-Mail: team2.1@rheurdt.de
Telefon: 02845/963361
