Landeshundegesetz

Alle Informationen rund um das Landeshundegesetz NW

 

Hier können Sie einen Hund an- oder abmelden. 

Bitte beachten Sie, dass bei einem gefährlichen Hund oder eines Hundes bestimmer Rasse nach § 4 Landeshundegesetzt NRW eine gesonderte Meldung beim Ordnungsamt zu erfolgen hat. 
Das erforderliche Formular finden Sie hier unter Ordnungsamt

Zuständige Organisationseinheit

Team 1.4 Bürgerservice
E-Mail: team1.4@rheurdt.de
Telefon: 02845/963330 oder 02845/963335