Schöffenwahl
Die Gemeinde Rheurdt sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die ein Hauptschöffen- oder Jugendschöffenamt ausüben möchten. Die Schöffenwahl findet in diesem Jahr für die Amtszeit von 2024 bis 2028 statt.
Durch die Städte und Gemeinden werden zunächst Vorschlagslisten für die Wahl zum Schöffenamt aufgestellt. Die Gemeinde Rheurdt schlägt mindestens sechs Hauptschöffinnen und Hauptschöffen sowie zwei Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vor. Diese werden dann durch den Rat der Gemeinde bestätigt und an das zuständige Amtsgericht bzw. das Kreisjugendamt übermittelt. Aus der Gemeinde Rheurdt werden drei Hauptschöffinnen und Hauptschöffen gewählt.
Weitere Informationen über Voraussetzungen, Rechte und Pflichten für das Schöffenamt finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. unter www.schoeffen.de und www.schoeffenwahl2023.de.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Nutzung der bereitgestellten Vordrucke an die Gemeinde Rheurdt, Ordnungsamt, Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt oder per E-Mail an malte.kohnke(@)rheurdt.de. Für die Bewerbung als Hauptschöffe beachten Sie bitte die Frist bis zum 01.04.2023. Die Bewerbung als Jugendschöffe reichen Sie bitte bis zum 07.03.2023 ein.